Definition – was bedeutet Berufsunfähigkeitsrente?
Als Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) wird ursprünglich eine
Versicherungsleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnet. Hiebei handelte es sich um eine Rente, die bei einer Berufsunfähigkeit gezahlt wurde. Diese Rente wurde im Jahre 2000 für all diejenigen Versicherten abgeschafft, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden.
Seitdem existiert für diesen Personenkreis nur noch der Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente.
Wer hat Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente?
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: Entweder hat der/die Betroffene über einen Zeitraum von mindestens 60 Monaten (also fünf Jahre) Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt oder aber mindestens 3 Jahre eingezahlt und kann darüberhinaus Kindererziehungszeiten geltend machen.
Unterschiede zwischen der alten BU-Rente und der neueren Erwerbsunfähigkeitsrente
Vor der oben beschriebenen Gesetzesänderung galten Versicherte dann als berufsunfähig, wenn sie in ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten konnten.
Bei der jetzt gültigen Erwerbsminderungsrente spielt es keine Rolle, welcher Beruf erlernt wurde und wie hoch die Verdienstmöglichkeiten im erlernten Beruf wären – was einzig in Betracht gezogen wird, ist, ob der Betroffene irgendeine berufliche Tätigkeit ausüben kann oder nicht.
Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene aufgrund seiner Berufsunfähigkeit keine Arbeit findet. Was zählt, ist nur, dass der es dem Betroffenen grundsätzlich möglich wäre zu arbeiten. Grundsätzlich gilt: die volle Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer täglich weniger als 3 Stunden arbeiten kann.
Der Versicherungsfall tritt bei einer durch ein ärztliches Gutahten nachgewiesenen Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % ein.
Da der Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht mehr in gleichem Maße „einspringt“ wie früher, empfiehlt es sich laut Experten, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.