Statt Kündigung: Lebensversicherung beitragsfrei stellen

Lebensversicherungen – Voraussetzungen für eine Beitragsfreistellung

Manch ein Versicherungsnehmer kommt irgendwann in die Situation, dass er die Beiträge für seine Lebensversicherung nicht mehr aufbringen kann oder sie aus irgendwelchen persönlichen Gründen vorrübergehend oder endgültig nicht mehr aufbringen will.

Um eine Lebensversicherung beitragsfrei stellen zu können, muß ein bestimmtes Mindestguthaben angespart worden sein. Wie hoch dieses ist, hängt von den Konditionen des jweiligen Versicherungsvertrages ab. Für den Fall, dass ein solches Mindestguthaben nicht vorhanden ist, beendet die Versicherung den Vertrag und zahlt dem Versicherten den Rückkaufswert aus.

Informieren Sie sich also unbedingt über das erforderliche Mindestguthaben bevor sie die Beitragszahlungen einstellen.

Wiederaufnahme der Beitragszahlungen?

Zwar gibt es einen gesetzlichen Anspruch darauf, die Beitragszahlungen für eine Lebensversicherung auszusetzen, es besteht jedoch kein Anspruch darauf, die Beitragszahlungen irgendwann wieder aufzunehmen. Unmöglich ist dies zwar nicht, da es aber keinen Rechtsanspruch auf Wiederaufnahme der Beitragszahlungen gibt, ist man hierbei auf die Kulanz der Versicherung angewiesen.

Wer also seine Lebensversicherung beitragsfrei stellen möchte und vorhat, später wieder Beiträge zu zahlen, sollte sich vorher bei der Versicherung erkundigen, ob dies so möglich ist (und sich die Zusage schriftlich bestätigen lassen!).

Und wie lange kann ich meine Lebensversicherung beitragsfrei stellen?

Die meisten Versicherungen bieten an, dass man seine Lebensversicherung ein bis zwei Jahre beitragsfrei stellen kann.

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen möchten, sollten Sie bei Ihrem Versicherer unbedingt die folgenden Punkte klären (schriftlich!):

– ist die Mindestversicherungssumme, die für eine Beitragsfreistellung nötig ist, bereits erreicht?

– für wie lange können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen?

– Zusatzversicherungen – entfallen diese? Gibt es eine Möglichkeit sie zu behalten?

– wie sehr reduziert sich die Versicherungssume duch die Beitragsfreistellung?

– wird es wegen der Beitragsfreistellung eine neue Risikoprüfung geben?

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