Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr – was ist das?

Bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr werden dem Versicherungsnehmer die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt. Auf welche Höhe sich diese Rückzahlungen belaufen, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Rückzahlungen werden gestattet, weil die Beiträge zum einen Teil für den Unfallschutz und zum anderen Teil für eine Art Lebensversicherung verwendet werden. Es handelt sich also um ein „Kombi-Produkt“ aus zwei verschiedenen Versicherungen.

Wie sinnvoll ist die Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr?

Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvertreter stellen die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr gern als eine Art kostenlose Unfallversicherung dar – durch die Beitragsrückzahlung bekäme man die Unfallversicherung schließlich unterm Strich zum Nulltarif. Diese Argumentation ist aber in Wahrheit nur ein Verkaufstrick. Verschwiegen wird meist die Tatsache, dass man den gleichen Versicherungsschutz auch sehr viel günstiger haben kann – die Versicherungen finanzieren die Beitragsrückerstattung der Unfallversicherung nämlich durch hohe Kosten für die im Produkt enthaltene Lebensversicherung und durch eine ebenfalls sehr hohe Stornogebühr. Um die Stornogebühr so oft wie möglich kassieren zu können, bieten Versicherungen diese Produkte nur mit sehr langen Vertragslaufzeiten (oft 20 Jahre oder mehr) an.

Aufgrund dieser Nachteile ist aus unserer Sicht von Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr in den allermeisten Fällen abzuraten.

Wenn Ihnen ein Angebot für eine solche Versicherung vorliegt, sollten Sie Preise vergleichen – suchen Sie nach einer günstigen Unfallversicherung ohne Beitragsrückerstattung und nach einer günstigen Risikolebensversicherung, bwz. einem Fonds- oder Banksparplan.

In wohl allen Fällen werden Sie feststellen, dass beide Versicherungen zusammen immer noch günstiger sind als die von Vertretern der Versicherungsgesellschaften angepriesene „gratis Unfallsversicherung“. 😉