Rechtschutz-Versicherung – wer braucht sie?

Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?

Vertreter von Versicherungen beantworten diese Frage natürlich gern mit „jeder“, da jeder mal in einen Rechtsstreit geraten könne. Ob das so stimmt, ist eine andere Frage. In Wahrheit werden Otto und Anna Normalverbraucher kaum durch die Kosten einen Rechtsstreits in finanzielle Nöte geraten. Auch wenn Makler gerne etwas anderes erzählen: Die Rechtsschutzversicherung gehört nicht zu den Versicherungen, die jeder haben sollte. Wahr ist allerdings, dass es bestimmte Personengruppen gibt, die tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung benötigen:

Selbständige sollten prinzipiell und unabhängig von der jeweiligen Branche immer über einen Rechtsschutz verfügen.

Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, sollte über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen. Dies gilt umso mehr für Personen, die viel im Ausland fahren – wer in bestimmten Ländern in einen Unfall verwickelt wird, kann nicht damit rechnen, mit Samthandschuhen angefaßt zu werden und wird sich im Fall einer Inhaftierung sehr über die von der Versicherung gezahlte Kaution freuen…

Haus- und Wohnungsbesitzer sollten immer über eine Eigentumsrechtsschutzversicherung verfügen. Wer Haus oder Wohnung vermietet, sollte grundsätzlich einen Vermieter – Rechtsschutz haben.

Wer als Angestellter oder Arbeiter in einer wirtschaftlich sehr unsicheren Branche arbeitet, für den kann eine Berufsrechtschutzversicherung eine sinnvolle Sache sein.

Wofür zahlt eine Rechtsschutzversicherung nicht?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Geldstrafen oder Bußgelder.

Ebensowenig sind Auseinandersetzungen versichert, die die Planung und Realisierung von Bauvorhaben betreffen.

Abgaben- und Steuerrecht, soweit Grundstücke, Gewerbetreibende und Freiberufler betroffen sind.

Bestimmte Arten von Verträgen, z.B. Spielverträge, Wettverträge, Bürgschaftsverträge, Garantieverträge und Schuldübernahmeverträge.

Taten, die aus Vorsatz begangen wurden – wer z.B. absichtlich einen Juwelier ausraubt, kann selbstverständlich nicht damit rechnen, dass die Rechtsschutzversicherung, die Kosten dafür übernimmt.

Fälle, die vor Abschluß der Rechtsschutzversicherung auftraten.

Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten, also z.B. Ehescheidungen oder Streitigkeiten über die Höhe eines Erbteils.